Energieausweis


vorgeschrieben bei Neubau, Vermietung oder Verkauf

ab Datum----- für die Gebäudetypen:----
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01.10.2007 Wohn-Neubauten
01.07.2008 Wohngebäude errichtet bis 1965
01.01.2009 Wohngebäude errichtet nach 1965
01.01.2009 Nichtwohngebäude
01.07.2009 öffentliche Gebäude


Inhalt

Einstufung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
anhand der Verbrauchs- bzw. Bedarfswerte

gemäß EnEv bzw. EEG

ohne darüber hinausgehende Analyse der Gesamtumstände

Ausreichend ist der Energieausweis nur dann, wenn Sie
keine Modernisierungsinvestitionen
beabsichtigen.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

Angebot



Für eine
anstehende Investitionsentscheidung
und als
Voraussetzung für Fördermittel-Anträge
benötigen Sie einen ausführlichen:


Energieberatungsbericht