Energieausweis
vorgeschrieben bei Neubau, Vermietung oder Verkauf
ab Datum
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für die Gebäudetypen:
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X
01.10.2007
Wohn-Neubauten
01.07.2008
Wohngebäude errichtet
bis
1965
01.01.2009
Wohngebäude errichtet
nach
1965
01.01.2009
Nichtwohngebäude
01.07.2009
öffentliche Gebäude
Inhalt
Einstufung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
anhand der Verbrauchs- bzw. Bedarfswerte
gemäß EnEv bzw. EEG
ohne darüber hinausgehende Analyse der Gesamtumstände
Ausreichend ist der Energieausweis nur dann, wenn Sie
keine Modernisierungsinvestitionen
beabsichtigen.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Angebot
Für eine
anstehende Investitionsentscheidung
und als
Voraussetzung für Fördermittel-Anträge
benötigen Sie einen ausführlichen:
Energieberatungs
bericht