BAFA Zuschuss


Als Berater-Nr.126260
sind wir
registriert und antragsberechtigt beim BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Folgende Vorteile

ergeben sich daraus für Sie:

Sie bekommen einen ausführlichen Beratungsbericht,
der nach den strengen Anforderungen des BAFA strukturiert ist,
und u.A. als Voraussetzung für Förderanträge geeignet ist.

Das BAFA fördert eine Energieberatung
mit maximal 50% der Nettokosten als

Zuschuss bis zu max. 360,- Euro.

Außerdem weisen wir Sie auf unsere Vermittlungprämie für neue Klienten hin.

Vermittlungsprämie



Energieberatungsbericht

Angebot