BAFA Zuschuss
Als Berater-Nr.126260
sind wir
registriert und antragsberechtigt beim BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Folgende Vorteile
ergeben sich daraus für Sie:
Sie bekommen einen ausführlichen Beratungsbericht,
der nach den strengen Anforderungen des BAFA strukturiert ist,
und u.A. als Voraussetzung für Förderanträge geeignet ist.
Das BAFA fördert eine Energieberatung
mit maximal 50% der Nettokosten als
Zuschuss bis zu max. 360,- Euro.
Außerdem weisen wir Sie auf unsere Vermittlungprämie für neue Klienten hin.
Vermittlungsprämie
Energieberatungsbericht
Angebot