Vom EEG zur EnEV 2009


Die

Erneuerbare-Energien-Verordnung (EnEV)

wurde erlassen, um der Forderung des Europäischen Parlaments nachzukommen das aktuelle europäische

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


in vorläufiges nationales Recht umzusetzen, bis das überholte deutsche EEG angepaßt werden würde.

Dazu wurden folgende Schritte unternommen:

Der Bundesrat hat am 03.07.2008 den ersten Teil des Energie- und Klimapakets endgültig verabschiedet.
Damit konnte die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 01.01.2009 in Kraft treten.


Die EnEV 2009.
wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat
am 1. Oktober 2009 in Kraft.


Das neue Gesetz regelt u.A. folgendes:

Den
Energieausweis
als
Markstandard für die Vergleichbarkeit von Energieverbräuchen

Außerdem macht es u.A. allgemein verbindliche Vorgaben über sowohl bei Neubauten, als auch bei Umbauten und Renovierungen einzuhaltende

energetische Mindeststandards für Gebäude
durch die Einführung von
Obergrenzen

für den sog.
Jahres-Primärenergiebedarf qp pro m²-Wohnfläche [kWH/(m²a)]

und den sog. durchschnittlichen maximalen
Transmissionswärmeverlust H1 pro m²-Gebäudehüllfläche [W/(m²K)].


Energieausweis